PRESSEMITTEILUNG vom 1. Dezember 2025
Neues EU-Schutzsystem für geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse tritt in Kraft!
Ab dem 1. Dezember 2025 nimmt das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) Anträge auf Eintragung der Namen von handwerklichen und industriellen Erzeugnissen als geografische Angaben (CIGI) entgegen. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für Erzeuger, Gemeinden und regionale Wirtschaftszweige, der zur Erhaltung und Förderung des reichen handwerklichen und industriellen Erbes beitragen wird.
PRESSEMITTEILUNG
Die amtliche Warenliste Design (Erzeugnisliste) wurde aktualisiert und ist seit 1. Januar 2026 in ihrer Fassung 2026_LOC15 gültig.
Die aktualisierte Erzeugnisliste sowie die Einteilung der Klassen und Unterklassen der 15. Ausgabe der Locarno-Klassifikation gelten für alle Designanmeldungen ab 1. Januar 2026. Außerdem werden eingetragene Designs im Rahmen der Aufrechterhaltung von Amts wegen nach Maßgabe der geltenden Locarno-Klassifikation umklassifiziert, falls sich die Klasse der zu ihnen eingetragenen Erzeugnisse geändert hat.
Am 26. April 2025 feiert die Welt erneut den World Intellectual Property Day, eine Initiative der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), die seit dem Jahr 2000 jährlich stattfindet. Ziel dieses Tages ist es, das Bewusstsein für die Rolle des geistigen Eigentums (Intellectual Property, IP) zu schärfen und dessen Bedeutung für Innovation und Kreativität hervorzuheben. Das diesjährige Thema lautet: **„IP and Music – Feel the Beat of IP“**. Es rückt die universelle Sprache der Musik sowie die Rechte und Möglichkeiten ins Zentrum, die IP für Musikerinnen und Musiker sowie andere Kreative weltweit bietet.
Patent analytics leverages patent information to reveal innovation insights and trends in specific technology fields. It provides data-driven insights for strategic decisions in R&D, innovation policies, IP commercialization, and more.
The biennial WIPO Technology Trends report, a flagship WIPO publication, offers data-rich IP analysis alongside relevant scientific literature, policy and economic impacts, and discussion from domain experts. This informs and supports business leaders, researchers and policy-makers in their decision-making.
Additionally, WIPO collaborates with Member State partners to produce Patent Landscape Reports, exploring patenting trends in specific technologies.
These WIPO patent analytics reports delve into the latest innovations and advancements in sustainable resource management, offering insights into technologies designed to optimize the use of natural resources, reduce environmental pollution, and mitigate climate change impacts. Whether you are a researcher, policymaker, or industry professional, our detailed analyses provide a deep understanding of emerging trends and key players in the green technology space.
Explore the cutting-edge developments shaping a more sustainable future and discover how these innovations are transforming industries and protecting our planet.
PRESSEMITTEILUNG
Am 1. Januar 2025 ist die Version 2025 der 12. Ausgabe der "Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (Klassifikation von Nizza)" (NCL 12-2025) in Kraft getreten.
Neben den Neuausgaben der Nizza-Klassifikation, die alle drei Jahre erscheinen, gibt es seit 1. Januar 2013 jährliche Versionen, die neue Einträge oder Streichungen und Umformulierungen bestehender Einträge vorsehen können. Größere strukturelle Änderungen (Klassenänderungen) sind darin nicht enthalten, diese bleiben den alle drei Jahre erscheinenden Ausgaben vorbehalten.
Unionsgeschmacksmusterrechtsreform 2025 – Teil 2 –
Erweiterungen des Schutzumfang
(Artikel 19 UGMV in der durch die Änderungsverordnung geänderten Fassung)
Geschmacksmusterdefinition (Artikel 3 Absatz 1 UGMV in der durch die Änderungsverordnung geänderten Fassung)
Die Definition von „Geschmacksmuster“ wurde erweitert und umfasst nun auch Animationen und den 3D-Druck.
Beschränkungen des Schutzumfang (Artikel 20 UGMV in der durch die Änderungsverordnung geänderten Fassung)
Zulässig sind Handlungen, die vorgenommen werden, um ein Erzeugnis als das des Inhabers des Geschmacksmusterrechts zu identifizieren oder sich auf dieses zu beziehen. Damit soll die Interoperabilität der Waren ermöglicht werden. Handlungen zum Kommentieren, Kritisieren oder Parodieren sind zulässig, um das Recht auf freie Meinungsäußerung zu wahren.
Reparaturklausel (Artikel 20 Buchstabe a UGMV, in der durch die Änderungsverordnung geänderten Fassung)
Die vorübergehende „Reparaturklausel“ wird zu einer dauerhaften Bestimmung und verdeutlicht die Ausnahme vom Geschmacksmusterschutz für Ersatzteile, die bei der Reparatur komplexer Erzeugnisse (z. B. Autos) verwendet werden.
Unionsgeschmacksmusterrechtsreform 2025 – Teil 1 –
Die Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster wird zur Verordnung über das Unionsgeschmacksmuster („UGMV“). Entsprechend wird zukünftig von Unionsgeschmacksmustern (im Folgenden „EU-Geschmacksmuster“) in allen Gesetzen und Verordnungen und in der Amts- und Anwaltskommunikation die Rede sein.
(Artikel 2 der Änderungsverordnung und sonstige strukturelle Änderungen)
Die Gebührenverordnung wird aufgehoben, und die für die Höhe, Struktur und Zahlung der Gebühren geltenden Vorschriften werden jetzt als Anlage I in die Änderungsverordnung aufgenommen. Dies bedeutet, dass künftige Änderungen der Beträge dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren folgen müssen. Außerdem werden zukünftig für alle Geschmacksmuster einer Sammelanmeldung dieselben Gebühren fällig und die Gebühren werden erhöht. Letzteres gilt mithin für die Verlängerungsgebühren.
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